Zusätzlich zu den üblichen Ausschlüssen, die für diese Art von Garantie gelten (z. B. Krieg, nukleares Risiko, Naturkatastrophen), sind ausgeschlossen:
Die Risiken, die normalerweise einer obligatorischen oder besonderen Versicherung unterliegen, z. B. Kfz-Versicherung, Bauversicherung, Versicherung für permanent zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten (z. B. das Clubhaus) gegen Brand- und Explosionsgefahr, Wasserschaden etc.
Geldstrafen und strafrechtliche Verurteilungen, Diebstahl in Räumen, die versicherten Personen gehören oder von ihnen bewohnt werden ...